Gesellschafter - Geschäftsführer

Betriebliche Altersvorsorge - Unterstützungskasse als bAV Durchführungsweg nutzen!

Unterstützungskasse

Innovative Lösungen für individuelle Ansprüche
Betriebliche Altersvorsorge - Unterstützungskasse

 

Die rückgedeckte Unterstützungskasse für Gesellschafter-Geschäftsführer*innen (GGF) ist eine spezielle Form der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Der Abschluss eines Vertrags für eine Unterstützungskasse kann für GGF*innen aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Hier sind sechs mögliche Gründe:

  1. Steuerliche Vorteile:

    • Beiträge, die Ihr Unternehmen in eine Unterstützungskasse (UK) einzahlt, sind steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar. Dies führt zu einer Senkung des zu versteuernden Gewinns der GmbH und damit zu Steuervorteilen.
       
  2. Attraktive Altersvorsorge:

    • Die UK ermöglicht den GGF`s eine zusätzliche private Altersvorsorge. Durch die steuerliche Förderung und die Möglichkeit, größere Beträge steuerfrei in die UK einzuzahlen, kann eine attraktive Altersvorsorge aufgebaut werden.
       
  3. Beitragszahlung:

    • Mit fortlaufenden, gleichbleibenden oder steigenden Beiträgen kann Ihre UK gestaltet werden. 
       
  4. Insolvenzschutz:

    • Die Ansprüche der GGF*innen auf Leistungen der UK sind für den Insolvenzfall zu schützen. Dies bietet Sicherheit für die Altersvorsorge der GGF*innen, da die Ansprüche nicht mit den finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens kollidieren.
       
  5. Rückdeckung möglich:

    • Die UK sollte mit einer Rückdeckungsversicherung kombiniert werden. Bei der kongruenten Rückdeckung entsprechen die garantierten Versicherungsleistungen den zugesagten Versorgungsleistungen. Zusätzlich werden die garantierten Versicherungsleistungen durch die Überschussanteile erhöht. Auch biometrische Risiken wie Tod vor Rentenbeginn, BU-Leistungen oder eine Witwen- oder Witwerrente sind Optionen, die Sie in die Rückdeckung einbauen können. 

  6. Attraktives Leistungsniveau:

    • Die UK kann eine hohe Versorgungsleistung bieten, insbesondere wenn sie gut durchdacht und effizient gestaltet ist. Dies ermöglicht den GGF*innen einen angemessenen Lebensstandard im Alter.
      Sowohl vom Arbeitgeber finanziert oder im Rahmen einer Entgeltumwandlung ist die UK umsetzbar. 


Dabei sind die Anforderungen der Gesetzgebung sowie Ihre persönliche Situation zu beachten.

  • -    Welche Durchführungswege (DFW) stehen für GGF*innen zur Verfügung? 
  • -    Worin liegen die wesentlichen Unterschiede der einzelnen DFW?  
  • -    Welche einkommensteuerliche Betrachtung ist für GGF*innen anzusetzen?  
  • -    Was sollte bei dem privatrechtliche Insolvenzschutz beachtet werden?
  • -    Welche Auswirkungen hat die Versorgung auf die Vorsorgeaufwendungen?
  • -    Wie ist die Vererbbarkeit in den einzelnen Durchführungswegen geregelt?
  • -    Warum die Prüfung der Angemessenheit beachtet werden sollte?


Besonderheiten bei Gesellschafter Geschäftsführer*innen

Für die steuerliche Anerkennung der Unterstützungskassenzusage gelten spezielle Voraussetzungen. Zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung sollten nachfolgende Punkte beachtet werden:
 

  • -    Für die Unterstützungskassenzusage muss eine betriebliche Veranlassung bestehen.
  • -    Sie muss schriftlich erteilt worden sein.
  • -    Der Rechtsanspruch des Versorgungsberechtigten muss Gültigkeit haben.
  • -    Es darf kein steuerschädlicher Vorbehalt vorliegen. 
  • -    Privatrechtlicher Insolvenzschutz sollte beachtet werden.
  • -    Kürzung Höchstbetrag Vorsorgeaufwendungen
  • -    Vererbbarkeit (nur „enge“ Hinterbliebenen möglich) 
  • -    Angemessenheit der Gesamtausstattung


Vorteile einer Unterstützungskasse?

  • -  Kein Bilanzausweis
  • -  Keine Belastung nachfolgender Generationen 
  • -  i.d.R. keine Probleme bei der Nachfolgeregelung oder Verkauf des Unternehmens
  • -  Privatrechtlicher Insolvenzschutz 
  • -  Hohe Versorgungen über die UK möglich (im Rahmen der Angemessenheit und Leistungshöchstgrenzen)
  • -  Kongruente Rückdeckung bedeutet ausfinanzierte Versorgung


Ich empfehle Ihnen, im Vorfeld meine o.g. Punkte zu beachten. Ziehen Sie für die steuerlichen Kriterien Ihren Steuerberater/Wirtschaftsprüfer hinzu.

Unsere Vergütung

Für die Umsetzung der bAV bieten wir Ihnen unterschiedliche Vergütungsmodelle an. Die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Ansätzen kurz erläutert:

1. Honorarberatung:

  • Vergütung: Der Berater erhält direkt vom Kunden ein Honorar für seine Beratungsleistungen. Diese Gebühr kann auf Stundenbasis, pauschal oder pro Beratungselement berechnet werden.

  • Unabhängigkeit: Da der Berater sein Einkommen direkt vom Kunden erhält, wird angenommen, dass er unabhängiger und objektiver beraten kann, ohne von Provisionen beeinflusst zu sein.

  • Transparenz: Die Kostenstruktur ist transparenter, da der Kunde genau weiß, wie viel er für die Beratung bezahlt.

2. Provisionsberatung (Abschlussprovision):

  • Vergütung: Der Berater erhält eine Provision vom Versicherer für den erfolgreichen Abschluss eines bAV-Vertrags. Diese Provision wird üblicherweise als prozentualer Anteil der Beitragssumme berechnet.

  • Kosten: Die Kosten für die Beratung sind in den Versicherungsprämien enthalten. 

  • Abhängigkeit: Es gibt die Möglichkeit, dass Berater eher Produkte empfehlen, die höhere Provisionen generieren, was zu einem Interessenkonflikt führen könnte.


Wir arbeiten ausschließlich auf Basis der Honorarberatung


Sie erhalten von uns ein Angebot über unsere Dienstleistung. Im Gegenzug wird Ihnen die Rückdeckungsversicherung ohne Abschluss- und Vertriebskosten angeboten. Unsere Honorarrechnung stellt Betriebsausgaben dar, die Sie in Ihrem Unternehmen steuerlich geltend machen können.  

Experte für Experten

Als Experte in den Bereichen der betrieblichen Altersvorsorge stehe ich Ihnen mit meinem umfangreichen Fachwissen und meiner langjährigen Erfahrung zur Verfügung. Mein Ziel ist es, Ihnen individuelle Lösungen anzubieten, die Ihre finanzielle Zukunft absichern und Ihre geschäftlichen Interessen schützen.

Mit meiner Expertise in der betrieblichen Altersvorsorge unterstütze ich Unternehmen dabei, maßgeschneiderte Vorsorgepläne für Gesellschafter Geschäftsführer*innen sowie ihren Mitarbeitern*innen zu entwickeln und umzusetzen. 

Mein Fokus liegt dabei stets auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und einem exzellenten Kundenservice. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um mehr über meine Leistungen zu erfahren. Ich freue mich darauf, Ihnen zu helfen, Ihre finanziellen Ziele zu erreichen und Ihre Risiken abzusichern!

Ihr Telefontermin

Gerne spreche ich mit Ihnen über die Möglichkeiten und Umsetzung Ihrer überbetrieblichen Unterstützungskasse. Ich schlage Ihnen vor, Ihren persönlichen Telefontermin zu vereinbaren. 


Falls Sie im Vorfeld spezifische Punkte besprechen möchten, nutzen Sie im Buchungsformular die Pos. "Nachricht".

Ihr Berater

Als Geprüfter Unternehmensberater im Fachbereich der bAV sorge ich dafür, dass meine Mandanten einfach mehr aus Ihrer bAV herausholen. Meine Spezialität ist es, zeitgemäße und kapitalmarktorientierte bAV Lösungen für Gesellschafter Geschäftsführer aufzubauen.

Wir arbeite mit fast allen namhaften Versicherern im Rahmen einer Kooperation zusammen. Dadurch ist unsere Beratungsleistung objektiv und transparent. Unsere bAV Lösungen werden i.d.R. ohne Abschluss- und  Vertriebskosten angeboten.  

Seit über drei Jahrzehnten fühle ich mich berufen, diesen Job auszuüben.
    
Ich lebe im drei Ländereck, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Eine großartige und schöne Landschaft, geprägt von Industrie und mittelständischen Unternehmen. 

 

Meine Leidenschaft ist Fahrrad fahren am Rhein und kochen. Am liebsten selbstgemachte Pasta in allen Variationen  


 



  • Seit über 30 Jahren bAV Berater 
  • Gepr. Unternehmensberater bAV (iofc)
  • Unabhängiger Versicherungsmakler
  • Gesellschafter Geschäftsführer (CEO)
    

     
    Geprüfter 
    Unternehmensberater bAV (iofc)

    Dieter Krämer